Ergotherapie

Ergotherapie Saarland/Saarbrücken

Was ist Ergotherapie?

Ergotherapie geht davon aus, dass gezielte sinnvolle und selbstständig ausgeführte Aktivitäten im Alltag heilende Wirkung haben. Dabei kommt der erfolgreichen Handlungsfähigkeit und Handlungskompetenz im Alltag des Kindes und des Jugendlichen wichtige Bedeutung zu.
Das therapeutische Setting ermöglicht es dem Kind und dem Jugendlichen, Erfolgserlebnisse zu erfahren und (wieder) in seine Kraft zu kommen.
Die Kunst der Ergotherapie ist es, die Neugierde und Motivation der Kinder im Spiel oder im Handeln zu nutzen, um eine Sicherheit bei Alltagshandlungen zu erlangen.

Wann ist Ergotherapie sinnvoll?

Häufig treten bei Kindern Schwierigkeiten auf, die oft zu Misserfolg und Frustration im Kindergarten, in der Schule aber auch zu Hause führen. Dadurch können Kinder Verhaltensänderungen wie Ängstlichkeit, Aggressivität oder Verweigerung im Alltag zeigen.

Probleme, die eine gute Entwicklung des Kindes behindern, können sich in folgenden Bereichen bemerkbar machen:

  • Aktivitäten des Alltags, z.B. beim Essen mit Besteck, beim An- und Ausziehen, bei der Tagesplanung, bei der altersgemäßen Selbstständigkeit
  • Grobmotorik und Koordination, z.B. Schwierigkeiten bei der Fortbewegung, beim Klettern, mit der Balance oder bei der Ballfertigkeit
  • Feinmotorik und Grafomotorik, z.B. beim Zeichnen oder Malen, beim Öffnen und Schließen von Verschlüssen, beim Schneiden mit der Schere, bei der Tonusregulation
  • Wahrnehmungsverarbeitung von auditiven, visuellen, propriozeptiven und vestibulären Sinnesreizen, Körperwahrnehmung, z.B. bei Hyperaktivität, bei Waghalsigkeit oder bei Ängstlichkeit, bei taktiler Abwehr (Körperkontakt, Eincremen, Haare kämmen) im Sinne einer mangelnden sensorischen Integration
  • Räumlich-visuelle Wahrnehmung, z.B. Bei der Formkonstanz (Unterscheidung von „b“ und „d“)
  • Spielverhalten, z.B. bei niedriger Frustrationstoleranz, Schwierigkeiten beim Planen von Spielhandlungen in freien und strukturieren Spielsituationen, beim Einhalten von Spielregeln, bei mangelnden Spielideen
  • Sozial-emotionaler Bereich, z.B. Schwierigkeiten im Umgang mit gleichaltrigen Kindern oder Ängstlichkeit vor neuen Situationen, bei Beziehungs- und Interaktionsproblemen, mangelnde Selbstregulation, hohe Anpannung und Entspannungsproblematik, Schwierigkeiten beim adäquaten Umgang mit Gefühlen (Trotz, Wut, Frustration, Trauer)
  • Aufmerksamkeit und Konzentration, z.B. Ablenkbarkeit oder Probleme beim Merken von Aufgabenstellungen, kurze Ausdauer, mangelnde Gedächtnisleistungen, mangelndes planvolles und strukturiertes Handeln
  • Kulturtechniken, z.B. beim Lesen und Schreiben, Mathematikaufgaben, serialen und abstrakten Leistungen, mnestischen Kompetenzen
  • Psychosomatische Beschwerden, z.B. Bettnässen, Bauch- und Kopfweh ohne organische Ursache

Wie bekommt mein Kind eine Verordnung für Ergotherapie?

Die Verordnung einer ergotherapeutischen Behandlung erfolgt in der Regel über den behandelnden Arzt (Kinderarzt, HNO-Arzt, Psychiater). Auch niedergelassene psychologische Psychotherapeuten können eine Verordnung ausstellen.

Die Kosten für die Therapie bei Kindern bis 18 Jahren trägt die Krankenkasse. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Bei Privatpatienten wird ein Behandlungsvertrag zwischen dem Versicherten und der Praxis geschlossen. In diesem Behandlungsvertrag wird die Höhe der Vergütung festgelegt.